AGB


fewos-in-dresden


Allgemeine Vermittlungsbedingungen für unsere Gäste
  1. Die Vermittlungsagentur fewos-in-dresden vermittelt Unterkünfte im Namen und im Auftrag von Vermietern und nimmt in deren Auftrag insbesondere das Vertragsunterzeichnungs- und Inkassorecht wahr.
  2. Vertragspartner des Mieters ist immer und ausschließlich der jeweils im Mietvertrag bzw. in der bestätigten Buchung ausgewiesene und dort genannte Vermieter der Unterkunft.
  3. Nach der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 3 Tagen zu leisten, die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Mietbeginn. Wenn weniger als 28 Tage zwischen der Buchung und dem Mietbeginn liegen (kurzfristige Buchung), ist keine Anzahlung zu leisten, sondern statt dessen der Gesamtbetrag fällig. Der Vertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande.
  4. Eine Kündigung des Mietverhältnisses (Stornierung) hat gegenüber der Agentur fewos-in-dresden schriftlich zu erfolgen.
    Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er eine pauschale Entschädigung prozentual des vertraglich vereinbarten Mietpreises wie folgt zu zahlen:
    • bis 29 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses keine; eine bereits erfolgte (An-)Zahlung wird rückerstattet
    • ab 28 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 20% des vertraglich vereinbarten Mietpreises; eine bereits erfolgte Anzahlung wird nicht rückerstattet
    • ab 21 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 40 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
    • ab 15 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 60 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
    • ab 10 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 80 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
    • ab 5 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis.
  5. Sollte die Fewo / das Ferienhaus ohne Begründung nicht benutzt werden, wird der gesamte Mietpreis dennoch fällig.
  6. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt und es gelingt ihm, dem Vermieter oder Agentur einen kongruenten (Nach)Mieter zu finden, entfallen die unter 4. aufgeführten Entschädigungszahlungen
  7. Wenn für eine Langzeitanmietung besondere Preise eingeräumt wurden, ist bei einer vorfristigen Räumung des Mietobjektes keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der bereits gezahlten Miete möglich.
  8. Der Vermieter hat bei Nichtbereitstellung der Fewo / des Ferienhauses dem Mieter bereits gezahlte Miete zu erstatten. Der Mieter hat seinerseits keine weiteren Ansprüche gegen den Vermieter und/oder die Agentur.
  9. Die Vermittlungsagentur fewos-in-dresden ist kein Reiseveranstalter im Sinne §§ 651a ff. BGB. Sollten Störungen infolge höherer Gewalt, Streik oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz unsere Vermittlertätigkeit beeinflussen, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  10. Bei Verlust des/eines Schlüssels der Ferienwohnung / des Ferienhaues haftet der Mieter für die entstehenden Kosten; dies gilt ausdrücklich auch für den Austausch aller für die Wiederherstellng der Sicherheit erforderlichen Zylinder sofern der verlorene Schlüssel Teil einer Schließanlage ist!
  11. Unsere Fewos befinden sich i.d.R. in Gebäuden, in denen andere Mieter wohnen (und Unternehmen ihrem Gewerbe nachgehen). Ruhestörender Lärm ist (auch im Wohnungsumfeld) zu vermeiden. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter der Gästewohnung das Recht vor, die Vermietung ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden; dies kann erforderlichenfalls auch durch unsere Agentur im Namen des Vermieters erfolgen.
  12. Sollten oben stehende einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gegebenenfalls muss sich dann um eine zulässige Bestimmung bemüht werden, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
Dresden, im Dezember 2009